Beantragen Sie eine Fristverlängerung bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft. Erledigen Sie dies online, telefonisch oder schriftlich.
Frist online verlängern
Schritt1
Zum Login
Die Anmeldung erfolgt über AGOV.
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.
Haben Sie noch kein BE-Login-Konto oder Ihr Konto ist noch nicht mit AGOV verknüpft? Für die erstmalige Registrierung benötigen Sie die Angaben aus Ihrem Brief zur Steuererklärung:
- ZPV-Nummer
- Fall-Nummer
- ID-Code
- Zusätzlich: Ihre AHV-Nummer sowie E-Mail-Adresse
Für den Wechsel auf AGOV werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet: www.be.ch/agov
Schritt2
Sobald Sie eingeloggt sind, klicken Sie auf > Steuererklärung > Fristverlängerung erfassen.
Wählen Sie die gewünschte Frist aus.
Bestätigen Sie den Antrag mit einem Klick auf den entsprechenden Button.
Schritt3
Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post oder per E-Mail.
Fristen, Verlängerung und Gebühren
Die für Sie geltende Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung.
Wegleitung: Einreichefrist
Privatpersonen (natürliche Personen)
| Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
|---|---|---|
| bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
| bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
| bis 15. November* |
CHF 40 | CHF 60 |
| für virtuelle Steuersubjekte wie Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften |
gebührenfrei | gebührenfrei |
Nachträgliche ordentliche Veranlagung, Wegzug ins Ausland oder Todesfall (unterjährige Steuerpflicht)
| Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
|---|---|---|
| bis 4 Monate nach Einreichefrist | gebührenfrei | CHF 20 |
| bis 6 Monate nach Einreichefrist | CHF 20 | CHF 40 |
| bis 8 Monate nach Einreichefrist | CHF 40 | CHF 60 |
Verrechnung und Mahngebühren
Kostet die Verlängerung eine Gebühr, wird diese mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt.
Reichen Sie Ihre Steuererklärung verspätet ein, müssen Sie eine Mahngebühr von 60 Franken zahlen. Es lohnt sich also, sie rechtzeitig zu übermitteln oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.